
Deutsches Justizministerium veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht für Webseitenbetreiber.
Webseitenbetreiber müssen grundsätzlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Anbieter der Seite online stellen, die sogenannte Impressumspflicht.
Bei Verstössen gegen diese Informationspflicht drohen in Deutschland teure Abmahnungen. Damit es gar nicht soweit kommen kann, hat nun das deutsche Justizministerium einen Leitfaden erfasst und veröffentlicht, der Webseitenbetreibern Klarheit verschaffen soll. In dem Leitfaden geben die Ministerialen Tipps, um ein formal korrektes Impressum für die eigene Webseite zu erstellen. Dabei verweisen sie jedoch darauf, dass es keine wasserdichte Lösung gibt, die eine Abmahnung verhindert: Dies kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.
Weitere Informationen:
– http://www.bmj.de
– Impressum-Generator
Online-Marketing Erfahrung seit 28 Jahren, in 87 Ländern
- 28 Jahre Erfahrung mit Suchmaschinenmarketing
- Lokale Spezialisten in 87 Ländern mit langjähriger Erfahrung (z.B. in China)
- Spezialisten mit Branchenerfahrung und Ausrichtung auf Ihre Businessziele
- Top-Positionen für die umsatzstärksten Suchbegriffe
- Sie erhalten neue Kunden, ohne Folgeinvestitionen.
- Sie erfahren, wie Sie Ihren Umsatz am stärksten erhöhen können.
- Sie profitieren von Erfahrungen in Ihren Exportmärkten.
- Sie profitieren von bewährten Prozessen.
- Weil Sie von jahrelanger Marketing- und Vertriebserfahrung profitieren und weil wir über breit aufgestellte Branchenkenntnisse verfügen.