Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das BFSG in Deutschland in Kraft und setzt eine EU-weite Richtlinie um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Dies gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 neu auf den Markt kommen oder ein wesentliches Update erhalten.

Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft nicht nur Produkte, sondern auch digitale Angebote wie Websites und Online-Shops. Wenn sie also ihre Website oder ihren E-Shop neu gestalten, sollten sie sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit entsprechen. Das bedeutet unter anderem, dass Inhalte für alle Nutzer – auch für Menschen mit Einschränkungen – zugänglich und nutzbar sein müssen.

  1. Gilt das BFSG für Schweizer Unternehmen?

Ja, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland oder anderen EU-Ländern anbieten. Die Regelungen betreffen nur B2C-Unternehmen, die direkt an Verbraucher:innen verkaufen. B2B-Unternehmen sind nicht direkt betroffen, es sei denn, sie liefern an B2C-Anbieter, die Barrierefreiheit fordern.(Als Bsp.: Ein Schweizer Softwareunternehmen entwickelt eine E-Commerce-Plattform für einen deutschen Online-Shop (B2C). Da der Online-Shop ab 2025 barrierefrei sein muss, wird er auch von seinem Softwareanbieter Barrierefreiheit fordern.)

  1. Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
  • Hardware: Smartphones, Computer, Geldautomaten, Zahlungsterminals.
  • Software & digitale Inhalte: Webseiten, Online-Shops, Apps, E-Books.
  • Smart-Geräte: Smart-TVs, vernetzte Haushaltsgeräte.
  • Dienstleistungen: E-Commerce, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation.
  1. Gilt das Gesetz für bestehende Produkte?
  • Nein, bestehende Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 auf den Markt kamen, müssen nicht nachträglich angepasst werden.
  • Bestandsprodukte müssen nicht nachträglich angepasst werden, es sei denn, sie erhalten ein wesentliches Update.
  • Selbstbedienungsterminals haben eine Übergangsfrist bis 2030.
  1. Gilt das Gesetz nur für Deutschland?

Nein. Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um. Ähnliche Regeln gelten in der gesamten EU. Jedes Land setzt sie individuell um, die Kernanforderungen sind jedoch überall gleich.

medal Fazit für Schweizer Unternehmen

  • B2C-Unternehmen mit EU-Geschäft müssen ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten.
  • B2B-Unternehmen sind nicht direkt betroffen, könnten aber durch ihre Geschäftspartner Anforderungen zur Barrierefreiheit umsetzen müssen.
  • Rechtzeitig vorbereiten ist wichtig, um weiterhin in der EU verkaufen zu können.

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Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Anforderungen des BFSG zu verstehen und umzusetzen. Mit unserer Beratung und Analyse stellen wir sicher, dass Ihre Produkte und digitalen Angebote den neuen Barrierefreiheitsvorgaben entsprechen. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, gut vorbereitet zu sein!

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25.03.2025

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