Grundsätzlich hat jeder Kunde das Recht innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen von einer Bestellung zurückzutreten. Der Händler kann dem Kunden dabei in bestimmten Fällen die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes vertraglich auferlegen; wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt (40-Euro-Klausel).
Der Onlineshop-Zertifizierer Trusted Shops weist nun in seinem Blog auf eine juristische Schwachstelle hin, die tausende Betreiber von Onlineshops teuer zu stehen kommen könnte: Denn es reiche in keinster Weise aus, den Kunden bloss über die 40-Euro-Klausel zu informieren. Zusätzlich muss diese Klausel vertraglich vereinbart werden. Das heisst: Sie muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wiederholt werden. Andernfalls könnte der Shopbetreiber abgemahnt werden.
Haben Sie Fragen zur 40-Euro-Klausel? Möchten Sie wissen, wie Sie AGB anpassen müssen, damit Sie nicht belangt werden können?
01.05.2009
Online-Marketing Erfahrung seit 27 Jahren, in 87 Ländern
- 27 Jahre Erfahrung mit Suchmaschinenmarketing
- Lokale Spezialisten in 87 Ländern mit langjähriger Erfahrung (z.B. in China)
- Spezialisten mit Branchenerfahrung und Ausrichtung auf Ihre Businessziele
- Top-Positionen für die umsatzstärksten Suchbegriffe
- Sie erhalten neue Kunden, ohne Folgeinvestitionen.
- Sie erfahren, wie Sie Ihren Umsatz am stärksten erhöhen können.
- Sie profitieren von Erfahrungen in Ihren Exportmärkten.
- Sie profitieren von bewährten Prozessen.
- Weil Sie von jahrelanger Marketing- und Vertriebserfahrung profitieren und weil wir über breit aufgestellte Branchenkenntnisse verfügen.