Die monatliche Internet Briefing Veranstaltung in Zürich war diesmal rechtlichen Fragen gewidmet. Der IT-Rechtsexperte David Rosenthal vermittelte sein breites Wissen über Stolpersteine im Zusammenhang mit dem Internet.

Wem gehört unser Internetauftritt?
Ein KMU lässt für CHF 35’000 eine themenspezifische Microsite entwickeln. Es besteht kein schriftlicher Vertrag und keine AGB. Wem gehört dieser Auftritt, wenn man mit einer anderen Agentur zusammenarbeiten will? Ob der Auftritt übertragen werden kann hängt vom Urheberrecht ab.

Der Quellcode ist vermutlich geschützt, wenn er über einen individuellen Charakter verfügt. Dies ist bei Seiten, die jeder andere Programmierer ebenso gemacht hätte nicht der Fall. Bei einem individuellen Charakter darf der Urheber über die Verwendung bestimmen, auch wenn die Entwicklung bezahlt wurde.

Häufig besteht aber eine implizite Einräumung der nötigen Rechte zum vorgesehenen Nutzungszweck. Wenn man aber die Website für andere Zwecke einsetzen will, als ursprünglich vorgesehen, kann die Agentur dies verbieten. Streitpunkt sind am ehesten bereits vorher bestehende Tools und Drittsoftware.

Abmahnungen
Eine Abmahnung ist eine private Information über eine Rechtsverletzung. Sie dient der Vermeidung eines Gerichtsverfahrens. Sie setzt kein Verschulden voraus. Die Rechtsinhaber müssen sich gegen bekannte Verletzungen wehren, sonst droht eine Verwirkung des Rechtes. In Deutschland wird mit Abmahnungen viel Unfug und Abzocke betrieben. Vor einer Stellungnahme sollte die Lage abgeklärt werden

  • Ist die Abmahnung korrekt und berechtigt?
  • Gegebenenfalls abgemahnte Handlung sofort einstellen
  • Aggressive Abmahnung kann in der Schweiz auch als Nötigung oder Erpressung angesehen werden und kann dadurch in der Schweiz strafbar sein.
  • Das Risiko besteht in einem Prozess im Ausland.

Fortsetzung unter
Urheberrecht bei einem Bild
Rechtliche Fragen im Internet

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02.04.2008

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