Dieses Urteil sollte Anlass sein, seine eigenen Seiten genau zu untersuchen, ob sich nicht irgendwann Begriffe in den Metatags eingeschlichen haben, die womöglich vor dem Hintergrund dieses Urteils Probleme machen könnten. Entfernen Sie solche Metatags im Zweifelsfalle! Bei den wichtigen Suchmaschinen sind die Metatags für die Sortierung der Ergebnisse inzwischen so oder so unbedeutend. Landgericht Düsseldorf: Aktenzeichen: 12 O 48/02
21.07.2002
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