Seit dem 12. Dezember 2008 gilt innerhalb der EU ein einheitliches Mahnverfahren, das insbesondere Online-Händlern das Eintreiben von Geldern aus anderen EU-Ländern erleichtern soll. Ziel ist ein beschleunigtes Verfahren zur vereinfachten, zeitsparenden und kostengünstigen Beitreibung unbestrittener Geldforderungen. Das neue Rechtsinstrument schafft nun erstmals einen europäischen Titel und steht in grenzüberschreitenden Verfahren zusätzlich zu den nationalen Verfahren zur Verfügung.

Ähnlich dem deutschen Mahnverfahren werden mit Hilfe eines Formulars die für eine Titulierung erforderlichen Angaben abgefragt. Bei diesem Verfahren ist keine Anwesenheit bei Gericht erforderlich. Der Antragsteller muss nur seinen Antrag einreichen, und das Verfahren geht ohne weiteres Zutun des Antragstellers seinen Gang. Das Formular ist maschinell lesbar und kann elektronisch verarbeitet werden. Ein Anerkennungsverfahren bei einer Vollstreckung innerhalb der Europäischen Union wird damit überflüssig. Der im Ursprungsstaat volllstreckbar gewordene Europäische Zahlungsbefehl, der mit dem deutschen Mahnbescheid vergleichbar ist, wird dementsprechend in den anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass eine Vollstreckbarkeitserklärung notwendig ist und ohne dass seine Anerkennung angefochten werden kann.

Um ein EU-Mahnverfahren zu starten, kann sich der Gläubiger ein Formular auf der EU-Website herunterladen. Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark – Anwendung. Das EU-Mahnverfahren ist Teil des SEPA-Projekts (Single European Payment Area), das den Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlichen soll.

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23.01.2009

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