Studentbooks.ch vertreibt Bücher für Studierende übers Internet. Unter den Kunden befinden sich scheinbar auch einige, die ihre Rechnungen nicht bezahlen. Statt ein ordentlichen Inkasso einzuleiten, veröffentlichten die Betreiber kurzerhand eine Schwarze Liste der Zahlungsunwilligen. Zwar wurden “nur” die Initialen und die vollständige Email-Adresse publiziert, doch derartige digitale Pranger sind illegal. Schon alleine deswegen, da mit diesen Angaben über Google schnell die kompletten Kontaktdaten herausgefunden werden können.

Studentbooks.ch steht aber mit ihrem Vorgehen nicht alleine da. So wurden auch auf dem Internetauftritt Naturheil-Egge sogar Namen und Adressen von Personen veröffentlicht, welche die Rechnung nicht bezahlt haben. Zwar wurde diese Seite in der Zwischenzeit gelöscht. Im Gegensatz zu studentbooks sind aber beim Naturheil-Egge die Namen aber Google immer noch abrufbar. Auch zahlreiche andere Firmen haben den Weg des online Prangers gewählt, statt eines der vielen Inkasso Unternehmen zu beauftragen.

Das Vorgehen von diesen und anderen Firmen verstösst gegen Artikel 15 des Schweizer Datenschutzgesetzes. Auf dem Internetauftritt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ist sogar explizit zu lesen: «Jegliche Veröffentlichung von Personendaten säumiger Zahlerinnen und Zahler, beispielsweise im Internet oder die Publikation im Schaufenster, verstösst gegen das DSG, da es dafür keinen Rechtfertigungsgrund gibt und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt wird.»

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14.09.2007