Studentbooks.ch vertreibt Bücher für Studierende übers Internet. Unter den Kunden befinden sich scheinbar auch einige, die ihre Rechnungen nicht bezahlen. Statt ein ordentlichen Inkasso einzuleiten, veröffentlichten die Betreiber kurzerhand eine Schwarze Liste der Zahlungsunwilligen. Zwar wurden “nur” die Initialen und die vollständige Email-Adresse publiziert, doch derartige digitale Pranger sind illegal. Schon alleine deswegen, da mit diesen Angaben über Google schnell die kompletten Kontaktdaten herausgefunden werden können.

Studentbooks.ch steht aber mit ihrem Vorgehen nicht alleine da. So wurden auch auf dem Internetauftritt Naturheil-Egge sogar Namen und Adressen von Personen veröffentlicht, welche die Rechnung nicht bezahlt haben. Zwar wurde diese Seite in der Zwischenzeit gelöscht. Im Gegensatz zu studentbooks sind aber beim Naturheil-Egge die Namen aber Google immer noch abrufbar. Auch zahlreiche andere Firmen haben den Weg des online Prangers gewählt, statt eines der vielen Inkasso Unternehmen zu beauftragen.

Das Vorgehen von diesen und anderen Firmen verstösst gegen Artikel 15 des Schweizer Datenschutzgesetzes. Auf dem Internetauftritt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ist sogar explizit zu lesen: «Jegliche Veröffentlichung von Personendaten säumiger Zahlerinnen und Zahler, beispielsweise im Internet oder die Publikation im Schaufenster, verstösst gegen das DSG, da es dafür keinen Rechtfertigungsgrund gibt und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt wird.»

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14.09.2007

3 responses to “Online Pranger statt Inkasso Unternehmen”

  1. Bruno Walter says:

    Sie haben ja schon recht mit ihrer Aussage man solle über ein Inkasso Büro die Forderung durchsetzen, nur hat dies einen Haken. Kommt es zu einer Betreibung und es wird von der Gegenpartei Rechtsvorschlag erhoben, so muss dieser Rechtsvorschlag beseitigt werden. Dies Kostet zur Zeit Fr. 300.–, nehmen wir an es geht um einen geringeren Betrag von Fr. 250.–, so lohnt es sich nicht wenn die Aussichten 50/50 sind um Recht zu bekommen und zum anderen wenn der Schuldner Pensioniert oder überschuldet ist, so gibt es bei einer möglichen Pfändung auch kein Geld. Der Verlust wäre dann Fr. 550.– und der Frust noch grösser da man sein Recht nicht bekommen hätte. Daher sollte ein WARN Pranger existieren der weitere vor diesen Personen schützt.

  2. Bruno Walter says:

    Sie haben ja schon recht mit ihrer Aussage man solle über ein Inkasso Büro die Forderung durchsetzen, nur hat dies einen Haken. Kommt es zu einer Betreibung und es wird von der Gegenpartei Rechtsvorschlag erhoben, so muss dieser Rechtsvorschlag beseitigt werden. Dies Kostet zur Zeit Fr. 300.–, nehmen wir an es geht um einen geringeren Betrag von Fr. 250.–, so lohnt es sich nicht wenn die Aussichten 50/50 sind um Recht zu bekommen und zum anderen wenn der Schuldner Pensioniert oder überschuldet ist, so gibt es bei einer möglichen Pfändung auch kein Geld. Der Verlust wäre dann Fr. 550.– und der Frust noch grösser da man sein Recht nicht bekommen hätte. Daher sollte ein WARN Pranger existieren der weitere vor diesen Personen schützt.

  3. Bruno Walter says:

    Sie haben ja schon recht mit ihrer Aussage man solle über ein Inkasso Büro die Forderung durchsetzen, nur hat dies einen Haken. Kommt es zu einer Betreibung und es wird von der Gegenpartei Rechtsvorschlag erhoben, so muss dieser Rechtsvorschlag beseitigt werden. Dies Kostet zur Zeit Fr. 300.–, nehmen wir an es geht um einen geringeren Betrag von Fr. 250.–, so lohnt es sich nicht wenn die Aussichten 50/50 sind um Recht zu bekommen und zum anderen wenn der Schuldner Pensioniert oder überschuldet ist, so gibt es bei einer möglichen Pfändung auch kein Geld. Der Verlust wäre dann Fr. 550.– und der Frust noch grösser da man sein Recht nicht bekommen hätte. Daher sollte ein WARN Pranger existieren der weitere vor diesen Personen schützt.