Das Landgericht Hamburg hat Google verboten, fünf urheberrechtlich geschützte Comic-Zeichnungen in den Ergebnislisten seiner Bildersuche zu zeigen. Nachdem die Richter des Thüringischen Oberlandesgerichts in einem ähnlichen Fall gegen die Klägerin entschieden hatten, wählten die Hamburger Richter einen anderen Weg. Im Thüringer Fall hatte das Gericht gegen die Klägerin entschieden, weil sie ihre Website hatte suchmaschienenoptimieren lassen. Darin sahen die Richter ein deutliches Anzeichen dafür, dass es der ausdrückliche Wille der Klägerin gewesen sei, im Internet mit ihrer Seite über Google gefunden zu werden.
Einer ähnlichen Entscheidung wollten sich im aktuellen Fall die Hamburger Richter aber nicht anschliessen. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die ausschliesslichen Nutzungsrechte des Klägers verletzt würden. Google will gegen den Entscheid in Berufung gehen und nötigenfalls den Bundesgerichtshof einschalten.
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