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Diese Seite enthält Meldungen aus unserem News-Archiv. Hier finden Sie die aktuellen Internet Marketing News für mehr online Umsatz!
Wie Sie Ihren Internetauftritt selber verwalten und trotzdem gefunden werden lesen Sie hier
Dezember 2002: Die 10 meist gemachten Webdesign-Fehler des Jahres 2002
Dezember 2002: Die Schweiz ist wieder im Globalen Internet Index
November 2002: Führende Fachleute raten von Flash ab
Juli 2002: Internetnutzung am Arbeitsplatz anders als zu Hause
Juli 2002: Vorsicht bei sachfremden Metatags
Juli 2002: Erweiterte Anforderungen an das Impressum einer Website
Der weltweit führende Spezialist für benutzerfreundliche Internetauftritte, Jakob Nielsen, hat im Jahre 2002 wiederum verschiedene Fehler gefunden, welche weit verbreitet sind, aber die Anwender bestrafen und den Inhabern der Internetauftritte im 2002 viel Umsatz und Geschäfte gekostet haben. Der wichtigste Fehler war das Fehlen von Preisinformationen, gefolgt von übermässig wortgetreuen Suchmaschinen.
http://www.usability.ch/Alertbox/20021223
Seit November wird auch das Verhalten der Heim-Internetnutzer in der Schweiz wieder im Globalen Internet Index von Nielsen//NetRatings ausgewiesen. Dieser umfasst damit 13 Länder, in denen etwa 70 Prozent aller Internetnutzer leben. Die aktuellste Nielsen//NetRatings-Liste der weltweit grössten Internetauftritte wurde nun also erstmals wieder von den Schweizer Internetnutzern mitbeeinflusst, auch wenn die 2,5 Millionen aktiven Heimnutzer keinen grossen Einfluss auf die globale Rangliste haben dürften, die auf einer Basis von 233,5 Millionen aktiven Nutzern beruht. Die Liste der globalen Top Internetauftritte wird von Yahoo!, MSN und AOL Time Warner angeführt. In der Schweiz führte im November Bluewin mit 1,316 Millionen Heimnutzern oder 53,05 Prozent Reichweite die Liste der Top Properties an, gefolgt von Google (43,73), MSN (43,17), Microsoft (38), Yahoo! (26,77), search.ch (20,83), SBB, Sunrise, Lycos und Amazon.
Dass Seiten, die überwiegend Flash einsetzen, in Suchmaschinen nicht gefunden werden, ist bekannt. Dass Anwender oft davor weglaufen, wird jetzt in Zahlen ausgedrückt. Das führende Institut für die Messung der Benutzerfreundlichkeit von Internet-Auftritten berichtet über eine Studie, bei der Anwender-Akzeptanz und Verständnis systematisch gemessen wurde. Gutes kam dabei nicht heraus.
Fazit: Anwender sind überfordert, wenn es darum geht, Flash-Anwendungen zu nutzen, ihre Funktion oder ihren Nutzen zu erkennen. Und Anwender haben eine erlernte Abneigung gegen solche Anwendungen, weil überwiegend Animation und Bewegung eingesetzt wird und genau diese Aspekte – erfahrungsgemäss – mit wertloser Zeitverschwendung Animationen werden häufig für Werbezwecke missbraucht (s. auch unter Häufig gestellte Fragen).
Selbst wenn die inhärente Abneigung gegen alles Flimmernde und Zappelnde ausgeklammert wird, scheitern gemäss Nielsen 55% der Anwender, die beauftragt waren, eine bestimmte Aufgabe zu lösen, an der Implementierung. Nur 45% der Testpersonen waren in der Lage, vorgegebene Ziele umzusetzen. Über die Erfolgsquote von Anwendern, die ohne Vorgaben gezwungen sind, sich mit Flash auseinanderzusetzen, gibt es logischerweise keine Messwerte.
http://www.usability.ch/Alertbox/20021125
Eine Untersuchung in Deutschland zeigt, dass sich ein deutlicher Unterschied im Interesse der Surfervom Arbeitsplatz gegenüber den reinen Surfern von zu Hause aus erkennen lässt. Die Kategorie ‘Government & Non-Profit’ verzeichnet den höchsten Anstieg, wenn man Surfer vom Arbeitsplatz hinzuzählt, dicht gefolgt von ‘Corporate Information’. Etwas dahinter, aber dennochmit
einer hohen Zuwachsrate liegen nicht unerwartet die Kategorien ‘Automotive’, ‘Finance, Insurance, Investment’ und ‘Education & Career’. Suchmaschinen werden sowohl von zu Hause wie vom Arbeitsplatz aus sehr häufig benutzt, so dass dort der geringste Anstieg zu verzeichnen ist.
Anstieg (%) der Besucherzahlen pro Kategorie beim Vergleich Nutzung zu Hause vs. Nutzung am Arbeitsplatz und zu Hause:
http://www.nielsen-netratings.com/pr/pr_020702_germany.pdf
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Einsatz von Begriffen, die nicht Thema der Seite sind, wettbewerbswidrig ist. In dem Fall ging es darum, dass ein Anbieter von Roben für Juristen in seinen Metatags auch Begriffe wie “Urteil”, “BGH” oder “Repetitorium” benutzte, obwohl auf der Seite selbst keine Informationen zu diesen Begriffen verfügbar waren.
Dieses Urteil sollte Anlass sein, seine eigenen Seiten genau zu untersuchen, ob sich nicht irgendwann Begriffe in den Metatags eingeschlichen haben, die womöglich vor dem Hintergrund dieses Urteils Probleme machen könnten. Entfernen Sie solche Metatags im Zweifelsfalle! Bei den wichtigen Suchmaschinen sind die Metatags für die Sortierung der Ergebnisse inzwischen so oder so unbedeutend.
Landgericht Düsseldorf: Aktenzeichen: 12 O 48/02
Zu Beginn dieses Jahres wurden in Deutschland weitgehende Vorgaben zum Inhalt eines Impressums gemacht. Da deshalb bereits erste Abmahnungen versendet wurden, ist jedem Betreiber einer Website zu empfehlen,sein Impressum entsprechend anzupassen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat dazu eine sehr hilfreiche Zusammenstellung angefertigt.
Orientierungshilfe Tele- und Mediendienste
http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material
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