Im Frühjahr berichtete ein Forum-Besitzer über eine Auseinandersetzung zweier Parteien. Eine dritt Person hat diesen Beitrag genutzt und einen beleidigenden Kommentar darunter gesetzt. Das betroffene Unternehmen hat daraufhin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Forum-Besitzers erwirkt.

Nach Auffassung des Hamburgers Gerichts müssen die Betreiber alle Kommentare vor der Veröffentlichung gegenlesen und auf mögliche Rechtsverletzungen prüfen.

Dass der erwähnte Kommentar bereits wenige Stunden nach dessen Erscheinen gelöscht wurde, hatte das Gericht nicht als ausreichend erachtet. Vielmehr müsse ein Blogger jeden Kommentar überprüfen, bevor er freigegeben werde. Dies gelte insbesondere, wenn wie in diesem Fall der Blogger ein heisses Thema behandle, bei dem ihm klar sein müsse, dass es Anlass zu rechtswidrigen Kommentaren biete.

Ein endgültiges Urteil steht noch aus.

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26.05.2008