Geht es nach der Rechtsauffassung von C&A haben Google Adsense und Intext Werbung in der redaktionellen Berichterstattung keinen Platz mehr. Das Newsportal die-Topnews.de wurde abgemahnt und aufgefordert ein Unterlassungserklärung abzugeben. Die-Topnews hatten in einem Beitrag vom 01. Oktober 2008 über das ‘C&A Kindercasting’ berichtet. In diesem Beitrag wurden AdSense-Anzeigen geschaltet, welche für Mitbewerber Werbung macht.

Nun wirft C&A dem Portal zweierlei vor:

  • Durch die Einbindung von Itellitxt- und AdSense-Anzeigen in ein redaktionelles Umfeld, gestatte der Portalbetreiber werbungtreibenden Unternehmen gegen Entgelt den Zugriff auf das Internetangebot von die-topnews.de. Dies sei als geschäftliche Handlung nach §2 Ziffer 1 UWG zu Gunsten fremder Unternehmen zu werten und daher unlauter und unzulässig.
  • Die Kennzeichnung der Anzeigen durch das Wort “Google Anzeigen” sei unzureichend. Schließlich sei die Kennzeichnung den beiden Anzeigen nicht zugeordnet. Ebenso ist nach Meinung der C&A Anwälte die Kennzeichnung der Intellitxt-Werbung durch das Wort “Werbung” nicht ausreichend, da die Schrift zu klein und kaum farblich vom Hintergrund abgehoben ist.

Wäre die Abmahnung von C&A gerichtlich durchsetzbar, hätte dies grosse Konsequenzen. Das ganze Werbemodelle wie Google Adsense oder auch Intext-Werbung wäre in der Form nicht mehr möglich. Bei der Intext-Werbung auf den entsprechenden Seiten erscheint zwar ein Pop-Up-Fenster, das mit der Überschrift Werbung bezeichnet wird. Ob dies aber ausreicht, um nicht als Schleichwerbung wahrgenommen zu werden ist umstritten.

Die Frage hinter dem Fall lautet: Darf man in oder um einen redaktionellen Artikel zum Anbieter A auch dessen Konkurrenz bewerben? Die Frage dürfte auch im Printbereich interessant sein. Wenn eine Zeitschrift eine Titelstory über Mercedes Benz aufmacht – darf im Heft BMW Werbung sein?

In den USA beläuft sich der Anteil an Intext-Werbung auf schätzungsweise fünf bis sechs Prozent vom gesamten Onlinewerbe-Markt und auch hierzulande setzt sich diese Form immer mehr durch.

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09.02.2009

9 responses to “C&A klagt gegen Möglichkeit, Google Adsense einzubinden”

  1. frank says:

    War natürlich auch – rein taktisch – ein schwerer Fehler. Hätten die C&Aler es zunächst nur mit Intext-Anbietern aufgenommen, es hätte vielleicht sogar gefunzt und viel Rückenwind für den nächsten Schritt gegeben.

  2. frank says:

    War natürlich auch – rein taktisch – ein schwerer Fehler. Hätten die C&Aler es zunächst nur mit Intext-Anbietern aufgenommen, es hätte vielleicht sogar gefunzt und viel Rückenwind für den nächsten Schritt gegeben.

  3. frank says:

    War natürlich auch – rein taktisch – ein schwerer Fehler. Hätten die C&Aler es zunächst nur mit Intext-Anbietern aufgenommen, es hätte vielleicht sogar gefunzt und viel Rückenwind für den nächsten Schritt gegeben.

  4. Das Vorgehen von C&A war taktisch wirklich nicht klug. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das gut durchdacht war.

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