Der Medienjournalist Stefan Niggemeier (“Bildblog”) hat im Frühjahr über eine Auseinandersetzung zwischen der Moderatorin einer so genannten “Call-in”-Sendung und einem kritischen Online-Forum berichtet. Diesen Bericht hat eine unbekannte Person genutzt, um einen beleidigenden Kommentar über die Produktionsfirma der Call-in-Sendung zu schreiben. Das Unternehmen hat daraufhin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen Niggemeier erwirkt.
Wie das Verbraucherschutzportal Computerbetrug.de berichtet, hat das Landgericht Hamburg in dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren zwar Niggemeiers schnelle Reaktion anerkannt, der den Kommentar bereits wenige Stunden später gelöscht hatte, dies jedoch als nicht ausreichend erachtet. Vielmehr müsse ein Blogger jeden Kommentar überprüfen, bevor er freigegeben werde. Dies gelte insbesondere, wenn wie in diesem Fall der Blogger ein heisses Thema behandle, bei dem ihm klar sein müsse, dass es Anlass zu rechtswidrigen Kommentaren biete.
Das Gericht hat in dieser Sache noch kein Urteil gesprochen sondern zunächst einen Vergleich vorgeschlagen. Den hat Niggemeier jedoch abgelehnt, da es um eine prinzipielle Frage gehe. In dieser Woche soll nun das Urteil verkündet werden. Im wahrscheinlichen Falle einer Niederlage will Niggemeier weiter kämpfen.
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