Worauf ist also zu achten? Anzugeben sind Name und Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte (bei einer GmbH also der Geschäftsführer), außerdem Angaben zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Registerangaben (Handels-, Vereinsregister etc.) sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese Pflichtangaben müssen “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Was das genau bedeutet, beschreibt das Gesetz nicht. Die Auslegung bleibt also Sache der Gerichte. Jedoch wird empfohlen, die Angaben entweder in jede Seite zu integrieren oder aber sie über einen jederzeit sichtbaren Link mit klarer Bedeutung zugänglich zu machen. Es dürfte aber auch gültig sein, von jeder Seite auf die Homepage zu verweisen und von dort aus zu den Pflichtangaben. Nicht ausreichend ist das Verstecken der Pflichtangaben in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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