Das Institut für Geistiges Eigentum in Bern hat letztes Jahr einem Unternehmen erlaubt, den Begriff “Ausflugsziele” als Wortmarke registrieren zu lassen. Als Inhaber der Marke “Ausflugsziele” könnte diese Firma damit grundsätzlich Schweiz Tourismus oder einem Tourismusverband verbieten, in der Werbung den Begriff Ausflugsziele zu verwenden. Die Markeneintragung bezieht sich zwar vor allem auf Werbe- und Marketingdienstleistungen für Dritte. Doch gerade im Tourismusbereich gibt es zahlreiche Dritte, welche für Tourismusziele werben.

Hintergrund der Markeneintragung ist ein Streit zwischen zwei Firmen: Im Februar 2008 vollzog die Opag Online Promotion AG mit Sitz in Liechtenstein einen Domain-Wechsel von www.ausflugstipps.ch auf www.ausflugsziele.travel. Der Domainwechsel wurde gemäss Opag vollzogen, um damit auch in Deutschland und Österreich tätig sein zu können. Der Begriff „Ausflugsziele“ wird bei Google zehnmal häufiger als Ausflugstipps gesucht.

An diesem Domainwechsel hatte ein Mitbewerber keine Freude, der das Portal www.ausflugsziele.ch betreibt. Also wurde der Begriff “Ausflugsziele” kurzerhand als Marke registriert. Das Erstaunliche dabei: Das Institut für Geistiges Eigentum in Bern hat die Marke tatsächlich eingetragen! Dies obwohl nach gängiger Rechtsauffassung beschreibende Begriffe gar nicht schützbar sind.

Jörg Eugster, Geschäftsführer der Opag Online Promotion AG, hat nun Klage gegen diesen Entscheid eingereicht. «Wir wollen damit der Monopolisierung des freien Begriffes Ausflugsziele zuvorkommen und kämpfen für uns und alle touristischen Organisationen, damit der Begriff Ausflugsziele weiterhin von jedermann für seine Kommunikation in Werbung und im Internet frei verfügbar bleibt».

Im Rahmen der rechtlichen Abklärungen vor der Einreichung der Klage wurde Worldsites um ein Gutachten gebeten. Es ging dabei darum, aus Sicht eines Experten für online Marketing und im Speziellen für die Gewinnung von Kunden über Google mögliche Konsequenzen im Internet-Umfeld aufzuzeigen.

Gemäss Daten von Google wird in der Schweiz pro Monat im Durchschnitt 12’100 Mal nach dem Begriff “Ausflugsziele” gesucht. Das sind pro Jahr ca. 145’000 Suchabfragen zu diesem Begriff. Es ist davon auszugehen, dass diese Personen nicht eine bestimmte Marke suchen sondern Ausflugsziele als normalen Gattungsbegriff betrachten. Eine Einschränkung der Möglichkeiten, diesen Suchenden Informationen über Ausflugsziele anzuzeigen, hat weitreichende Konsequenzen.

Es bleibt spannend zu sehen, wie die Gerichte mit diesem Fall umgehen.

Kontaktieren Sie
Experte für online Performancemarketing der ersten Stunde
23.02.2009