>> UPDATE: Google-Urteil: “Recht auf Vergessen“-Formular: So funktioniert es

EU-Gerichtshof verurteil Google.
Dieses Recht auf Vergessen leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab. Nach Ansicht des EU-Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Betroffene können sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden – oder sonst an die zuständigen Stellen.
Google enttäuscht
Google zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Die weltweit führende Suchmaschine hatte in dem Verfahren argumentiert, es sei laut EU-Datenschutzrichtlinie nicht verantwortlich dafür, dass personenbezogene Daten auf den jeweiligen Webseiten gemäss der Richtlinie verarbeitet werden. Deshalb könne auch eine nationale Datenschutzbehörde die Suchmaschine nicht verpflichten, bestimmte Informationen aus ihrem Index zu entfernen.
Anfrage-Flut befürchtet
Google befürchtet nun, mit Löschanfragen überhäuft zu werden, denn „das Urteil hat das Potenzial, die Funktionsfähigkeit von Suchwerkzeugen erheblich einzuschränken und damit auch die Auffindbarkeit von Inhalten im Netz zu beeinträchtigen”, so Rechtsanwalt Thomas Stadler, ein Experte für Internetrecht.
Hintergrund
Grund für das Urteil war die Klage eines Spaniers. Er wehrte sich dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens noch heute einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren anzeigt.
Negative SEO
Im Falle des betroffenen Spaniers erscheint der Artikel über die Zwangsversteigerung wohl nicht in böser Absicht in Googles Suchresultaten. Es gibt jedoch bewusste negative SEO. Nebst negativen Einträgen (Suchresultaten bei Google) gibt es noch drei weitere Formen (gefährliche Links, Duplikate, Hackerangriffe). Im Artikel Negative SEO: 5 Tipps um Schädigung durch Mitbewerber zu verhindern erfahren Sie, wie Sie sich gegen negative SEO wehren können. Im Artikel Swiss Online Marketing Messe 2014: Videos und Vortrags-Folien können Sie den Video zu Beat Z’graggens Vortrag Linkabstrafung und Reconsideration Request anschauen.
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