Google Analytics, eines der meist genutzten Tools für statistische Analysen der Internetnutzer, darf in Deutschland wieder legal genutzt werden. Google Analytics war zwar bereits bisher das am stärksten verbreitetet Tool aber die Datenschützer hielten Google Analytics für rechtswidrig und es drohten Bussen bis 50’000 Euro.
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (der die deutschen Datenschützer vertrat) und Google haben sich nun geeinigt und neue Regeln für die Nutzung von Google Analytics festgelegt. Auch für Dritte ist überprüfbar, ob dies eingehalten wird.
- Website-Besitzer die dem deutschen Datenschutzgesetz unterstehen müssen in ihrer Datenschutzerklärung auf die Nutzung von Google Analytics hinweisen (siehe Punkt 8.1 in den Nutzungsbedingungen von Google Analytics).
- Die Datenschutzerklärungen sollten auf die Möglichkeit hinweisen, die Übermittlung von Analyse-Informationen an Google und die Speicherung ihrer Daten zu verhindert. Hierzu können sie ein Add-On verlinken, dass Google für die meist genutzten Browser anbietet. Im Anschluss an die neue Forumulierung im oben erwähnten Google Dokument wäre es also hilfreich, eine Ergänzung zu machen wie
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics angewiesen wird, Ihre IP-Adresse zu anonymisieren. - Sie müssen die sog. “IP-Masken-Funktion” einbinden, mit der nicht mehr die ganze IP-Adresse gespeichert wird. Dabei wird der letzte Teil der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht, eine Identifizierung des Users (und damit der Firmen die den eigenen Auftritt besucht haben) ist so nicht möglich. Die Löschung selbst erfolgt innerhalb Europas.
- Sie müssen einen Vertrag unterschreiben und an Google zur Gegenzeichnung senden (Fachleute gehen davon aus, dass dies vor allem dem Schutz von Google dient).
Der Vertrag beinhaltet auch die von Google aktualisierten Nutzungsbedingungen.
Auch wenn dies wohl kaum jemand kontrollieren wird, genaugenommen muss das bisherige Google Analytics-Profil gelöscht werden, da es illegale Daten enthält. Wenn jemand will kann er dies von aussen her überprüfen. Da für die Anonymisierung der Daten der Google Analytics Code angepasst werden muss, müssten derzeit sehr viele Seiten in Deutschland angepasst werden. Da nach der Löschung des bisherigen Profils keine Vorjahresvergleiche etc. mehr möglich sind, muss dieser Schritt gut geplant werden.
Disclaimer: Dieser Artikel enthält unseren aktuellen Wissensstand. Es gibt auch deutsche Anwälte, die mit der Lösung nicht einverstanden sind. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Anwalt.
Haben Sie fragen zur legalen Nutzung von Google Analytics in Deutschland?
6 responses to “Google Analytics nun auch in Deutschland legal einsetzbar”
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wurde ja auch Zeit.
Leider schwatzen Politiker oft in Bereiche rein, die zwar populär sind, sie aber nicht viel Ahnung haben.
Gruss Onlineplaner.ch
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Gruss Onlineplaner.ch
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